Corporate Governance

Nachfolgend die aktualisierte Entsprechenserklärung des Geschäftsjahrs 2009:


 

 
Vorstand und Aufsichtsrat haben mit Beschluss vom 17. März 2010
folgende ergänzte Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz
für das Geschäftsjahr 2009 abgegeben:
 
"Die Saint-Gobain Oberland AG hat den Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« für das Geschäftsjahr 2009 in ihrer Fassung vom 06. Juni 2008 unter Maßgabe der Entsprechenserklärung vom 10. Dezember 2008 entsprochen und wird ihnen in der Fassung vom 18. Juni 2009 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprechen*:
 
2.3.2     Die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen wurde nicht auf elektronischem Wege übermittelt. In Zukunft wird dies auf Anfrage erfolgen.
 
2.3.3     Ein Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre wurde und wird vor der Hauptversammlung nicht bestellt.
 
3.8       In der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ist ein Selbstbehalt nicht vereinbart.
 
4.2.2     Ein Beschluss über das Vergütungssystem des Vorstands und eine regelmäßige Überprüfung erfolgten und erfolgen nicht.
 
4.2.3     Die variablen Vergütungsteile hatten und haben keine mehrjährige Bemessungsgrundlage. Als variable Vergütungskomponenten wurden und werden keine Aktien der Saint-Gobain Oberland AG ausgegeben. Eine nachträgliche Änderung von Erfolgszielen bei der variablen Vergütung von Vorstandsmitgliedern ist insoweit nicht ausgeschlossen, als unterjährig veränderten Umständen Rechnung getragen werden kann.
 
4.2.4     Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde und wird nicht individualisiert offengelegt.
 
4.2.5     Ein individualisierter Vergütungsbericht wurde und wird nicht erstellt.
 
5.3       Im Aufsichtsrat sind und werden außer dem Personalausschuss keine weiteren fachlichen Ausschüsse gebildet; ein Prüfungsausschuss bestand und besteht nicht.
 
5.4.3     Die Wahlen zum Aufsichtsrat in der Hauptversammlung am 22.06.2005 wurden nicht als
Einzelwahl, sondern en bloc durchgeführt.
 
5.4.6     Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen wurden und werden bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nicht berücksichtigt. Eine erfolgsorientierte Vergütung erhielten und erhalten die Aufsichtsratsmitglieder nicht. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird derzeit im Corporate Governance-Bericht nicht individualisiert ausgewiesen. Hieran wird festgehalten.      
                            
7.1.2     Der Zwischenbericht zum 30.06.2009 wurde vom Aufsichtsrat vor Veröffentlichung nicht mit dem Vorstand erörtert.
7.1.3     Der Corporate-Governance-Bericht enthält keine Angaben zu Aktienoptionsprogrammen oder ähnliche Anreizsystemen der Gesellschaft."
 
  
Die wesentlichen Gründe für die Nichtentsprechens-Tatbestände liegen in der geringen Anzahl außen stehender Aktionäre, der Einbindung der Gesellschaft in den Saint-Gobain-Konzern und der dadurch bedingten geringen finanzmarktlichen Orientierung des Unternehmens.

Im Einzelnen führen folgende Gründe zur Nichtanwendung der vorgenannten Empfehlungen:
 
2.3.2     Es lagen keine Anfragen vor, die die Übermittlung der Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den entsprechenden Unterlagen auf elektronischem Wege veranlasst hätten.
 
2.3.3    Die Bestellung eines Vertreters zur Stimmabgabe vor der HV ist angesichts der geringen Anzahl von Aktionären und des damit verbundenen Aufwands nicht sinnvoll.
 
3.8       Die Vereinbarung eines Selbstbehalts der D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrates widerspricht den konzerninternen Regelungen und Richtlinien der Compagnie de Saint-Gobain.
 
4.2.2     Das System zur Vergütung der Vorstände entspricht den konzerninternen Regelungen und Richtlinien der Compagnie de Saint-Gobain. Der Aufsichtsrat verzichtet daher auf eine zusätzliche Beschlussfassung und regelmäßige Überprüfung.
 
4.2.3          Die Möglichkeit der Änderung von Erfolgszielen soll angesichts der schnellen Veränderungen
in den Märkten nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Neben der fixen und der variablen Vergütung können die Mitglieder des Vorstandes „stock options“ des Hauptaktionärs erhalten und können an seinem Aktiensparprogramm teilnehmen. Damit besteht ein Anreizsystem für langfristig orientiertes Handeln.
 
4.2.4+5 Die Hauptversammlung der Saint-Gobain Oberland AG hat am 31.05.2006 beschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert offenzulegen. Daher wurde und wird auch kein individualisierter Vergütungsbericht erstellt.
           
5.3       Die Bildung von weiteren Ausschüssen erscheint angesichts des überschaubaren Umfangs des Unternehmens und der Größe des Aufsichtsrats nicht erforderlich.
 
5.4.3     Zum Zeitpunkt der letzten Aufsichtsratswahlen war es gängige Praxis, die Mitglieder des Aufsichtsrates en bloc wählen zu lassen. Die nächsten Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt.
 
5.4.6     Eine gesonderte Vergütung der Ausschusstätigkeit sowie eine variable Vergütung sind satzungsmäßig nicht vorgesehen.
           
7.1.2          Eine Erörterung des Zwischenberichtes zwischen Aufsichtsrat und Vorstand würde im Rahmen einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung vorgenommen, sofern diese zeitlich vor der Veröffentlichung stattfinden würde. Eine rechtzeitige Vorabinformation war sichergestellt.
 
7.1.3          Aktienoptionsprogramme oder ähnliche Anreizsysteme der Gesellschaft bestehen nicht.
 
Im Rahmen des Geschäftsberichts soll auch über die Corporate Governance der Gesellschaft berichtet werden.


Bad Wurzach, den 17. März 2010
 
Für den Vorstand:                                 Für den Aufsichtsrat:
 
 
Stefan Jaenecke                                   Paul Neeteson
 
 
 
* Nummerierung gemäß dem Deutschen Corporate-Governance-Kodex
 
  

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