Corporate Governance

Nachfolgend die aktualisierte Entsprechenserklärung des Geschäftsjahrs 2011:


 

 
Vorstand und Aufsichtsrat haben mit Beschluss vom 14. Dezember 2011 folgende Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2011 abgegeben:

 
"Die Saint-Gobain Oberland AG hat den Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« für das Geschäftsjahr 2011 in ihrer unveränderten Fassung vom 26. Mai 2010 unter Maßgabe der Entsprechenserklärung vom 09. Dezember 2010 entsprochen
und wird ihnen mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprechen*:


2.3.2     Die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungs-
              unterlagen wurde nicht auf elektronischem Wege übermittelt. In Zukunft 
              wird dies auf Anfrage erfolgen.

2.3.3     Ein Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts 
              der Aktionäre wurde und wird vor der Hauptversammlung nicht bestellt.

4.2.3     Als variable Vergütungskomponenten wurden und werden keine   
              Aktien der Saint-Gobain Oberland AG ausgegeben.
              Eine nachträgliche Änderung von Erfolgszielen bei der variablen
              Vergütung von Vorstandsmitgliedern ist insoweit nicht ausgeschlossen, 
              als unterjährig veränderten Umständen Rechnung getragen werden
              kann.

4.2.4     Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde und wird nicht 
              individualisiert offengelegt.

4.2.5     Ein individualisierter Vergütungsbericht wurde und wird nicht erstellt.

5.3        Im Aufsichtsrat sind und werden außer dem Personalausschuss 
              keine weiteren fachlichen Ausschüsse gebildet; ein Prüfungs-
              ausschuss bestand und besteht nicht.

5.4.1     Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung keine konkreten 
              Ziele benannt, die potenzielle Interessenkonflikte und Vielfalt
              (Diversity) berücksichtigen.

5.4.6     Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen wurden und werden bei 
              der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nicht berücksichtigt. Eine 
              erfolgsorientierte Vergütung erhielten und erhalten die Aufsichtsrats-
              mitglieder nicht.

7.1.2     Der Zwischenbericht zum 30. Juni 2011 wurde vom Vorstand vor  
              Veröffentlichung nicht mit dem Aufsichtsrat erörtert.

7.1.3     Der Corporate-Governance-Bericht enthält keine Angaben zu
              Aktienoptionsprogrammen oder ähnlichen Anreizsystemen der 
              Gesellschaft."



Die wesentlichen Gründe für die Nichtentsprechens-Tatbestände liegen in der geringen Anzahl außen stehender Aktionäre, der Einbindung der Gesellschaft in den Saint-Gobain-Konzern und der dadurch bedingten geringen finanzmarktlichen Orientierung des Unternehmens.

Im Einzelnen führen folgende Gründe zur Nichtanwendung der vorgenannten Empfehlungen:

2.3.2     Es lagen keine Anfragen vor, die die Übermittlung der Einberufung der 
              Hauptversammlung mitsamt den entsprechenden Unterlagen auf 
              elektronischem Wege veranlasst hätten.

2.3.3     Die Bestellung eines Vertreters zur Stimmabgabe vor der
              Hauptversammlung ist angesichts der geringen Anzahl von
              Aktionären und des damit verbundenen Aufwands nicht sinnvoll.

4.2.3     Die Möglichkeit der Änderung von Erfolgszielen soll angesichts der 
              schnellen Veränderungen in den Märkten nicht von vornherein
              ausgeschlossen werden. Neben der fixen und der variablen Vergütung 
              können die Mitglieder des Vorstandes am Aktiensparprogramm des
              Hauptaktionärs teilnehmen. Damit besteht ein Anreizsystem für
              langfristig orientiertes Handeln.

4.2.4     Die Hauptversammlung der Saint-Gobain Oberland AG hat am 31. Mai
+4.2.5  2006 und dann am 19. Mai 2011 beschlossen, die Vergütung der 
              Vorstandsmitglieder nicht individualisiert offenzulegen. Daher wurde
              und wird auch kein individualisierter Vergütungsbericht erstellt.

5.3        Die Bildung von weiteren Ausschüssen erscheint angesichts des
              überschaubaren Umfangs des Unternehmens und der Größe des 
              Aufsichtsrats nicht erforderlich.

5.4.1     Der Aufsichtsrat hat eine Altersgrenze beschlossen und die Themen
              Interessenkonflikte und Vielfalt (Diversity) generell behandelt. Eine
              gesonderte konkrete Zielvereinbarung wurde hierzu nicht vorgesehen.

5.4.6     Eine gesonderte Vergütung der Ausschusstätigkeit sowie eine 
              variable Vergütung sind satzungsmäßig nicht vorgesehen.

7.1.2     Eine Erörterung des Zwischenberichtes zwischen Aufsichtsrat und 
              Vorstand würde im Rahmen einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung 
              vorgenommen, sofern diese zeitlich vor der Veröffentlichung 
              stattfinden würde. Eine rechtzeitige Vorabinformation war 
              sichergestellt.

7.1.3     Aktienoptionsprogramme oder ähnliche Anreizsysteme der
             Gesellschaft bestehen nicht.

Im Rahmen des Geschäftsberichts soll auch über die Corporate Governance der Gesellschaft berichtet werden.


Bad Wurzach, den 14. Dezember 2011

Für den Vorstand:                                       Für den Aufsichtsrat:


Stefan Jaenecke                                         Paul Neeteson


 
 
 
* Nummerierung gemäß dem Deutschen Corporate-Governance-Kodex
 

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88410 Bad Wurzach

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