Corporate Governance

Nachfolgend die Entsprechenserklärung von 2007:


Vorstand und Aufsichtsrat haben mit Beschluss vom
13. Dezember 2007 folgende Entsprechenserklärung
nach § 161 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2007 abgegeben:


"Die Saint-Gobain Oberland AG hat den Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate-Governance-Kodex« in der Fassung vom 12. Juni 2006 entsprochen und entspricht ihnen in der Fassung vom 14. Juni 2007 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen *:


2.3.1 Die für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen wurden und werden nicht auf der Internet-Seite des Unternehmens veröffentlicht.

2.3.2 Die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen wurde nicht auf elektronischem Wege übermittelt. In Zukunft wird dies auf Anfrage erfolgen.

2.3.3 Ein Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre wurde und wird vor der Hauptversammlung nicht bestellt.

3.8 Ein Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung ist und wird nicht vereinbart.

4.2.3 Als variable Vergütungskomponenten wurden und werden keine Aktien der Saint-Gobain Oberland AG ausgegeben. Eine nachträgliche Änderung von Erfolgszielen bei der variablen Vergütung von Vorstandsmitgliedern ist insoweit nicht ausgeschlossen, als unterjährig veränderten Umständen Rechnung getragen werden kann.

4.2.4 Die Hauptversammlung der Saint-Gobain Oberland AG hat am 31. Mai 2006 beschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert offenzulegen.

4.2.5 Ein individualisierter Vergütungsbericht wird aufgrund der in 4.2.4 genannten Tatsache nicht erstellt.

5.3 Im Aufsichtsrat sind und werden außer dem Personalausschuss keine weiteren fachlichen Ausschüsse gebildet; ein Prüfungsausschuss bestand und besteht nicht.

5.3.3 Ein Nominierungsausschuss ist und wird nicht gebildet.

5.4.3 Die Wahlen zum Aufsichtsrat in der Hauptversammlung am 22.06.2005 wurden nicht als Einzelwahl, sondern en bloc durchgeführt.

5.4.7 Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen wurden und werden bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nicht berücksichtigt. Eine erfolgsorientierte Vergütung erhielten und erhalten die Aufsichtsratsmitglieder nicht. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird derzeit im Corporate Governance-Bericht nicht individualisiert ausgewiesen. Hieran wird festgehalten.

6.4 Zur zeitnahen und gleichmäßigen Information der Aktionäre und Anleger hat die Gesellschaft nicht das Internet eingesetzt und wird dies auch nicht tun.

6.7 Ein »Finanzkalender« mit den Terminen der wesentlichen Veröffentlichungen wurde bisher nicht publiziert.

6.8 Die von der Gesellschaft über das Unternehmen veröffentlichten Informationen waren bisher nicht über das Internet zugänglich.

7.1.2 Der Zwischenbericht zum 30.06.2007 wurde nicht innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes publiziert.

7.1.3 Aktienoptionsprogramme oder ähnliche Anreizsysteme der Gesellschaft bestehen nicht."


Die wesentlichen Gründe für die Nichtentsprechens-Tatbestände liegen in der geringen Anzahl außen stehender Aktionäre, der Einbindung der Gesellschaft in den Saint-Gobain-Konzern und der dadurch bedingten geringen finanzmarktlichen Orientierung des Unternehmens.

Im Einzelnen führen folgende Gründe zur Nichtanwendung der vorgenannten Empfehlungen:

2.3.1 – 2.3.3 Die Veröffentlichung der HV-relevanten Berichte und Unterlagen, die Einberufung der HV im Internet sowie die Bestellung eines Vertreters zur Stimmabgabe vor der HV sind angesichts der geringen Anzahl von Aktionären und der mit diesen Maßnahmen verbundenen Kosten nicht sinnvoll.

3.8 Die Versicherungsdeckung erfolgt durch den Saint-Gobain-Konzern und entspricht im Übrigen den in der deutschen Industrie üblichen Maßstäben.

4.2.3 Die Möglichkeit der Änderung von Erfolgszielen soll angesichts der schnellen Veränderungen in den Märkten nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

5.3 Die Bildung von weiteren Ausschüssen erscheint angesichts des überschaubaren Umfangs des Unternehmens nicht erforderlich.

5.3.3 siehe 5.3

5.4.7 Eine gesonderte Vergütung der Ausschusstätigkeit sowie eine variable Vergütung sind satzungsmäßig nicht vorgesehen.

6.4 – 6.8 (siehe 2.3.1 – 2.3.3) Angesichts der geringen Anzahl von Aktionären sind diese Maßnahmen – sowie der damit verbundene Aufwand und die Kosten nicht sinnvoll.

7.1.2 Es wurde die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungsfrist für Zwischenberichte von zwei Monaten eingehalten.


Im Rahmen des Geschäftsberichts soll auch über die Corporate Governance der Gesellschaft berichtet werden.

Bad Wurzach, den 13. Dezember 2007

Für den Vorstand: Michael G. Prechtl

Für den Aufsichtsrat: Paul Neeteson


* Nummerierung gemäß dem Deutschen Corporate-Governance-Kodex
 

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