Nachfolgend die aktualisierte Entsprechenserklärung des Geschäftsjahrs 2011:
Vorstand und Aufsichtsrat haben mit Beschluss vom 14. Dezember 2011 folgende Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2011 abgegeben:
"Die Saint-Gobain Oberland AG hat den Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« für das Geschäftsjahr 2011 in ihrer unveränderten Fassung vom 26. Mai 2010 unter Maßgabe der Entsprechenserklärung vom 09. Dezember 2010 entsprochen
und wird ihnen mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprechen*:
2.3.2 Die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungs-
unterlagen wurde nicht auf elektronischem Wege übermittelt. In Zukunft
wird dies auf Anfrage erfolgen.
2.3.3 Ein Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts
der Aktionäre wurde und wird vor der Hauptversammlung nicht bestellt.
4.2.3 Als variable Vergütungskomponenten wurden und werden keine
Aktien der Saint-Gobain Oberland AG ausgegeben.
Eine nachträgliche Änderung von Erfolgszielen bei der variablen
Vergütung von Vorstandsmitgliedern ist insoweit nicht ausgeschlossen,
als unterjährig veränderten Umständen Rechnung getragen werden
kann.
4.2.4 Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde und wird nicht
individualisiert offengelegt.
4.2.5 Ein individualisierter Vergütungsbericht wurde und wird nicht erstellt.
5.3 Im Aufsichtsrat sind und werden außer dem Personalausschuss
keine weiteren fachlichen Ausschüsse gebildet; ein Prüfungs-
ausschuss bestand und besteht nicht.
5.4.1 Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung keine konkreten
Ziele benannt, die potenzielle Interessenkonflikte und Vielfalt
(Diversity) berücksichtigen.
5.4.6 Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen wurden und werden bei
der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nicht berücksichtigt. Eine
erfolgsorientierte Vergütung erhielten und erhalten die Aufsichtsrats-
mitglieder nicht.
7.1.2 Der Zwischenbericht zum 30. Juni 2011 wurde vom Vorstand vor
Veröffentlichung nicht mit dem Aufsichtsrat erörtert.
7.1.3 Der Corporate-Governance-Bericht enthält keine Angaben zu
Aktienoptionsprogrammen oder ähnlichen Anreizsystemen der
Gesellschaft."
Die wesentlichen Gründe für die Nichtentsprechens-Tatbestände liegen in der geringen Anzahl außen stehender Aktionäre, der Einbindung der Gesellschaft in den Saint-Gobain-Konzern und der dadurch bedingten geringen finanzmarktlichen Orientierung des Unternehmens.
Im Einzelnen führen folgende Gründe zur Nichtanwendung der vorgenannten Empfehlungen:
2.3.2 Es lagen keine Anfragen vor, die die Übermittlung der Einberufung der
Hauptversammlung mitsamt den entsprechenden Unterlagen auf
elektronischem Wege veranlasst hätten.
2.3.3 Die Bestellung eines Vertreters zur Stimmabgabe vor der
Hauptversammlung ist angesichts der geringen Anzahl von
Aktionären und des damit verbundenen Aufwands nicht sinnvoll.
4.2.3 Die Möglichkeit der Änderung von Erfolgszielen soll angesichts der
schnellen Veränderungen in den Märkten nicht von vornherein
ausgeschlossen werden. Neben der fixen und der variablen Vergütung
können die Mitglieder des Vorstandes am Aktiensparprogramm des
Hauptaktionärs teilnehmen. Damit besteht ein Anreizsystem für
langfristig orientiertes Handeln.
4.2.4 Die Hauptversammlung der Saint-Gobain Oberland AG hat am 31. Mai
+4.2.5 2006 und dann am 19. Mai 2011 beschlossen, die Vergütung der
Vorstandsmitglieder nicht individualisiert offenzulegen. Daher wurde
und wird auch kein individualisierter Vergütungsbericht erstellt.
5.3 Die Bildung von weiteren Ausschüssen erscheint angesichts des
überschaubaren Umfangs des Unternehmens und der Größe des
Aufsichtsrats nicht erforderlich.
5.4.1 Der Aufsichtsrat hat eine Altersgrenze beschlossen und die Themen
Interessenkonflikte und Vielfalt (Diversity) generell behandelt. Eine
gesonderte konkrete Zielvereinbarung wurde hierzu nicht vorgesehen.
5.4.6 Eine gesonderte Vergütung der Ausschusstätigkeit sowie eine
variable Vergütung sind satzungsmäßig nicht vorgesehen.
7.1.2 Eine Erörterung des Zwischenberichtes zwischen Aufsichtsrat und
Vorstand würde im Rahmen einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung
vorgenommen, sofern diese zeitlich vor der Veröffentlichung
stattfinden würde. Eine rechtzeitige Vorabinformation war
sichergestellt.
7.1.3 Aktienoptionsprogramme oder ähnliche Anreizsysteme der
Gesellschaft bestehen nicht.
Im Rahmen des Geschäftsberichts soll auch über die Corporate Governance der Gesellschaft berichtet werden.
Bad Wurzach, den 14. Dezember 2011
Für den Vorstand: Für den Aufsichtsrat:
Stefan Jaenecke Paul Neeteson
* Nummerierung gemäß dem Deutschen Corporate-Governance-Kodex