Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB) beinhaltet die Entsprechenserklärung, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.
Wir verfolgen dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten.

• Entsprechenserklärung

• Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

• Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat


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