Gemeinsames Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat ist es, für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.
Der Vorstand der Saint-Gobain Oberland AG ist mit der Aufgabe der eigenverantwortlichen Leitung des Konzerns betraut, die er als Kollegialorgan wahrnimmt. Im Geschäftsjahr 2010 umfasste der Vorstand noch sechs Mitglieder, von denen eines im März 2011 ausgeschieden ist. Seit diesem Zeitpunkt sind die Zuständigkeiten wie folgt geregelt:
Der Vorstandsvorsitzende der Saint-Gobain Oberland AG führt das operative Geschäft mit dem Schwerpunkt Vertrieb und Marketing, Qualität, Produktionsplanung, Logistik, sowie EDV; auch der Finanzvorstand ist eng in die operativen Aktivitäten eingebunden und verantwortet die Bereiche Controlling, Buchhaltung und Einkauf. Für die Ressorts Personal- und Sozialwesen, Technik sowie Osteuropa gibt es jeweils eigenständige Vorstandsmitglieder, die alle direkt an den Vorstandsvorsitzenden berichten. Auf der nächsten Ebene darunter nehmen Abteilungsleiter Steuerungsaufgaben wahr.
Nach § 5 der Satzung der Saint-Gobain Oberland AG bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll, ob es einen Vorsitzenden geben soll und benennt diesen.
Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungs-plan enthält. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats entscheidet, ob die Vorstands-mitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen sollen. Schließlich
gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung.
Die Geschäftsverteilung unter den Mitgliedern des Vorstandes ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. In der Regel tagt der Vorstand einmal wöchentlich, um sich stets gegenseitig aktuell über die anliegenden Themen zu informieren.
Der Vorstand nimmt an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.
Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt, eine schriftliche Unterlage erhält der Aufsichtsrat rechtzeitig vor seiner Sitzung.
Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen,
wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.
Satzungsgemäß sind vier Sitzungen des Aufsichtsrats pro Jahr vorgesehen, die üblicherweise einmal im Quartal stattfinden sollen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung.
Außerhalb der Aufsichtsratssitzungen informiert der Vorstand den Aufsichtsrat im Bedarfsfall mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.
Der Aufsichtsrat der Saint-Gobain Oberland AG hat lediglich einen Personal-ausschuss gegründet. Weitere Ausschüsse werden aufgrund der relativ geringen Größe des Aufsichtsratsgremiums als nicht notwendig erachtet.
Mitglieder des Aufsichtsrats
Bericht des Aufsichtsrats