Die
Strukturen der Unternehmensleitung und Überwachung der Saint-Gobain Oberland AG stellen sich wie folgt dar:
Aktionäre und Hauptversammlung
Unsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die jährliche Hauptversammlung der Saint-Gobain Oberland AG findet in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (u. a. Wahl der Aufsichtsrats-mitglieder, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen).
Aufsichtsrat
Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat der Saint-Gobain Oberland AG
ist paritätisch besetzt und besteht derzeit aus 9 Mitgliedern. Sechs Mitglieder wurden von den Aktionären in der Hauptversammlung und drei Mitglieder von den Arbeitnehmern gewählt.
Bei Abstimmung zählt im Falle eines Gleichstands die Stimme des Aufsichts-ratsvorsitzenden doppelt.
Vergütungsstruktur Aufsichtsrat
Vorstand
Der Vorstand – als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft – führt die Geschäfte des Unternehmens und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an
das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmens-strategie sowie über mögliche Risiken.
Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus fixen und erfolgsabhängigen Bestandteilen zusammen.
Vorstandsvergütung
Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat
Mitglieder des Vorstands halten keine Anteile an der Saint-Gobain Oberland AG; lediglich ein Mitglied des Aufsichtsrats besitzt Saint-Gobain Oberland-Aktien.
Transparenz
Eine einheitliche und zeitnahe Information hat bei der Saint-Gobain Oberland AG einen hohen Stellenwert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der Saint-Gobain Oberland AG erfolgt im Geschäfts- und Halbjahres-bericht sowie in den Zwischenmitteilungen zum 31.03. bzw. 30.09. eines jeweiligen Jahres.
Desweiteren werden Informationen über Pressemitteilungen bzw. Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht. Alle Meldungen und Mitteilungen sind im Internet unter Information -> Presse/Medien -> News einsehbar.
Die Saint-Gobain Oberland AG hat das vorgeschriebene Insiderverzeichnis gemäß § 15 b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) angelegt. Die betreffenden Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenabschlüsse der Saint-Gobain Oberland AG werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Jahresabschluss der Saint-Gobain Oberland AG erfolgt nach deutschem Handelsrecht (HGB). Konzern- und Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt, vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat festge-stellt.
Die Prüfung der Abschlüsse erfolgte durch die bei der Hauptversammlung 2009 gewählten Abschlussprüfer von KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München. Mit dem Abschlussprüfer wurde zudem vertraglich vereinbart, dass er den Aufsichtsrat umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sowie über wesentliche Feststellungen und Vorkomm-nisse während der Prüfung unterrichtet. Hierzu gab es im Rahmen der Prüfung für das Geschäftsjahr 2009 keinen Anlass.
Steuerungsgrößen und Kontrollsystem
Die Saint-Gobain Oberland AG hat ihre strategischen Ziele mit Kennzahlen hinterlegt. Die wichtigsten Größen für die Unternehmens- und Bereichs-steuerung sind EBIT, operativer Cashflow, Free Cashflow und ROI.
Der verantwortungsbewusste Umgang mit betrieblichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Dem Vorstand der Saint-Gobain Oberland AG stehen umfassende konzernübergreifende und unternehmens-spezifische Berichts- und Kontroll¬systeme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt, den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst und von den Abschlussprüfern überprüft.
Der Aufbau des Risiko Management Systems (RMS) von Saint-Gobain Oberland wird in folgender Abbildung dargestellt. Die vier zentralen Bausteine sind das Integrierte Management System (IMS), das Interne Kontroll-System von Saint-Gobain (IKS), Self-Assessments sowie interne und externe Audits. Im Detail werden definierte Einzelrisiken individuell erfasst und bewertet. Durch dieses Berichtswesen wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Risiken erkannt werden und geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden können.
Einzelheiten zum Risikomanagement sind im Risikobericht dargestellt, der gemäß Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) im Lagebericht 2009 enthalten ist.
Arbeits- und Sozialstandards
Über die Werte der Verhaltens- und Handlungsprinzipien der Saint-Gobain-Gruppe hinaus hat sich die Saint-Gobain Oberland AG in ihrer Unternehmens-politik weitere Grundsätze auferlegt. So sind Arbeitssicherheit und kontinuierliche Gesundheitsvorsorge für unsere Beschäftigten wichtige Werte und haben oberste Priorität. Dies drückt sich unter anderem darin aus, dass jede Sitzung – gleich auf welcher Unternehmensebene – mit dem Thema Arbeitssicherheit beginnt.
Compliance
Der Einsatz von Aufsichtsrat und Vorstand für kartellrechtmäßiges Verhalten im Unternehmen wurde erweitert auf die Einführung eines Compliance-Programms. Wesentlicher Bestandteil dieses Programms sind einerseits die Handlungs- und Verhaltensprinzipien der Saint-Gobain-Gruppe. Die Prinzipien, die für alle Mitarbeiter des Unternehmens gelten, schließen die fundamentalen Regeln zur Bekämpfung von Korruption, Bestechlichkeit, verbotenen Absprachen, illegaler Beschäftigung und zum Sozialverhalten im Unternehmen mit ein.
Andererseits stellt die Einführung der Funktion eines Compliance Officer die Verbreitung und Anwendung unserer Handlungs- und Verhaltensprinzipien sicher. Ergänzend wurde eine e-Mail-basierte Whistleblower-Hotline eingerichtet. Hinweise, die über diese Hotline gegeben werden, bleiben anonym. Interne Hinweisgeber sind gegen Repressalien geschützt.
Die von uns implementierten Kontrollsysteme zur Einhaltung der Handlungs- und Verhaltensprinzipien umfassen Routine- und Sonderprüfungen durch die Konzernrevision sowie spezielle Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung des Wettbewerbsrechts. Prinzipien und das Compliance System sind Gegenstand von Veranstaltungen für Mitarbeiter, Mitarbeitergesprächen und umfangreichen Schulungsmaßnahmen. Durch jährliche Berichte des Compliance Officer werden der Vorstand und der Aufsichtsrat regelmäßig über die Entwicklung auf diesem Gebiet unterrichtet.
Ein Compliance-Ausschuss des Saint-Gobain-Konzerns, der sich mindestens dreimal im Jahr zu gemeinsamen Sitzungen trifft, unterstützt den Compliance Officer in der generellen Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Compliance Systems.